02.10.2018
ACHTUNG! Vorsicht - Betrugsversuch
Fax von angeblicher Datenschutzauskunft Zentrale im Umlauf
Aufforderung zur Übermittlung von Daten sollte auf keinen Fall beantwortet
werden.
Aktuell erhalten viele Handwerksbetriebe Faxe der sogenannten
"Datenschutzauskunft-Zentrale", kurz DAZ, worin die Empfänger zur Auskunft
von betrieblichen Angaben aufgefordert werden. Unter Hinweis auf eine kurze
Frist sollen die betrieblichen Daten vervollständigt und dann "gebührenfrei"
zurückgesandt werden. Dabei wird der Eindruck erweckt, der Betrieb sei aus
Gründen des Datenschutzes zur Angabe verpflichtet.
Tatsächlich besteht jedoch keine Pflicht zur Preisgabe der Daten. Vielmehr
hat die Rücksendung des unterschriebenen Formulars zur Folge, dass der
Absender damit einen kostenpflichtigen Vertrag eingeht und ein
"Leistungspaket" für jährlich etwa 500 EUR erwirbt.
Dieser Vertrag hat meist eine Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren und soll
sich automatisch verlängern. Wichtig ist, dass es in solchen Fällen für
Handwerksbetriebe kein 14-tägiges gesetzliches oder vertragliches
Widerrufsrecht gibt. Empfänger solcher Schreiben sollten sich daher die Zeit
nehmen auch das Kleingedruckte zu lesen und nicht voreilig eine Rückantwort
senden.