Sachverständigenrat
Der Zentralverband unterhält als satzungsgemäße Aufgabe einen Sachverständigenrat.
In den Sachverständigenrat können Sachverständige akkreditiert werden, die bei einer Bestellungskörperschaft (beispielsweise HWK, IHK) als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt sind oder als freier Sachverständiger die erforderliche Sachkundeprüfung abgelegt haben.
Die Akkreditierung wird für längstens zwei Jahre ausgesprochen, kann jedoch erneuert werden.
Voraussetzung für eine Akkreditierung ist die Teilnahme an Weiterbildungen des ZV für Sachverständige, der Nachweis der besonderen, über den Stand des vereidigten Sachverständigen hinausgehenden Sachkunde sowie eine anerkannte, wissenschaftliche Arbeitsweise des Sachverständigen.
Anlässlich der Akkreditierung wird eine Urkunde sowie ein selbstklebendes Signet verliehen, welches zur Dokumentation in den Geschäftsräumen des Sachverständigen dienen kann.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Zentralverband der Deutschen Goldschmiede und Silberschmiede e.V.