31.03.2025
Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft
Neue Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung der Berufe für Schmuck und Gerät
Sehr geehrtes Mitglied,
mit Freude können wir Ihnen mitteilen, dass das Berufsbild des Gold- und Silberschmiedes evaluiert wurde und zum 01. August 2025 in Kraft tritt.
Der gesamte Text der Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Nr. 93 vom 24.03.2025 veröffentlicht. (Anlage)
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass ab diesem Zeitpunkt nach dieser Ausbildungsordnung ausgebildet werden muss.
Sie sollten deshalb dringend darauf achten, neue Ausbildungsverträge erst mit Wirkung zum 01. August 2025 abzuschließen.
Bestehende Lehrverhältnisse sind bis zum Ende der Ausbildungszeit nach der alten Verordnung zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
me. Michael Seubert Horst Teuscher
Präsident Geschäftsstellenleiter