24.03.2020
Eckpunkte für einen weiteren Schutzschirm
Sehr geehrtes Mitglied,
die Bundesregierung hat heute „Eckpunkte für einen weiteren Schutzschirm“ beschlossen.
Diese finden Sie auf der Seite www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html
Des Weiteren finden Sie dort Hinweise zum neuen flexibleren Kurzarbeitergeld, zu Liquiditätshilfen und zu Steuerstundungen.
Da wir nicht wissen, wie die Bearbeitung und Auszahlungen in den jeweiligen Ländern geregelt werden, möchten wir Sie bitten, sich auf den Seiten der jeweiligen Ministerien zu informieren.
Diese sind:
- Baden-Württemberg: Ausführliche Informationen unter "Informationen Corona-Soforthilfe BW". Den Antrag können Sie sich unter "Antrag Soforthilfe BW" herunterladen bzw. online ausfüllen.
- Bayern: Ausführliche Informationen unter "Informationen Corona-Soforthilfe Bayern". Der Antrag liegt nocht nicht vor. Eine Antragstellung ist derzeit noch nicht möglich. Sobald die Antragstellung Ende dieser bzw. Anfang nächster Woche möglich ist, finden Sie alle Informationen dazu auf der angegebenen Webseite.
- Berlin: Ausführliche Informationen unter "Informationen Corona-Soforthilfe Berlin". Der Antrag liegt noch nicht vor. Die Antragstellung ist ab Freitag, 27.03.2020, 12 Uhr möglich.
- Brandenburg: Ausführliche Informationen unter "Informationen Corona-Soforthilfe Brandenburg". Unter dem angegebenen Link finden Sie auch einen Beispielantrag und Informationen zum Verfahrensablauf. Den Antrag können Sie sich unter "Antrag Soforthilfe Brandenburg" herunterladen bzw. online ausfüllen.
- Bremen: Ausführliche Informationen unter "Informationen Corona-Soforthilfe Bremen". Den Antrag können Sie sich unter "Antrag Soforthilfe Bremen" herunterladen bzw. online ausfüllen.
- Hamburg: Ausführliche Informationen unter "Informationen Corona-Soforthilfe Hamburg". Momentan steht noch kein Antragsformular zur Verfügung. Wir werden die Informationen auf unserer Webseite ständig aktualisieren.
- Hessen: Erste Informationen zu den Rahmenbedingungen in Hessen erhalten Sie unter "erste Infos Corona-Soforthilfe Hessen". Momentan steht noch kein Antragsformular zur Verfügung. Anträge können Sie frühestens ab Freitag, den 27.03.2020 und nur beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden unter "Antrag Soforthilfe Hessen".
- Mecklenburg-Vorpommern: Erste Informationen zu den Rahmenbedingungen in MV erhalten Sie unter "erste Infos Corona-Soforthilfe MV". Momentan steht noch kein Antragsformular zur Verfügung. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 als Download zur Verfügung.
- Niedersachsen: Erste Informationen zu den Rahmenbedingungen in Niedersachsen erhalten Sie unter "erste Infos Corona-Soforthilfe Niedersachsen". Das Antragsformular steht Ihnen spätestens am 27. März 2020 im Kundenportal der NBank zur Verfügung. Über folgenden Link gelanden sie zum "Kundenportal". Für nicht registrierte Nutzer ist eine Registrierung notwendig.
- Nordrhein-Westfalen: Ausführliche Informationen unter "Informationen Corona-Soforthilfe NRW". Momentan steht noch kein Antragsformular zur Verfügung. Die Webseite mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) im Laufe des Tages online gehen. Der Link werden wir dann aktualisieren.
- Rheinland-Pfalz: Die Antragsdetails für Rheinland-Pfalz befinden sich noch in der Finalisierung. Die ausführlichen Informationen zu den Rahmenbedingungnen und dem Antragsverfahren finden Sie unter "Informationen Corona-Soforthilfe RP". Die Antragstellung wird ab KW 14 möglich sein.
- Saarland: Erste Informationen zu den Rahmenbedingungen in Saarland erhalten Sie unter "erste Infos Corona-Soforthilfe Saarland". Alle erforderlichen Informationen über die Voraussetzungen und die Höhe des Zuschusses sowie das Antragsformular finden Sie unter "Antrag Soforthilfe Saarland".
- Sachsen: Erste Informationen unter "Informationen Corona-Soforthilfe Sachsen". Die Antragstellung ist wahrscheinlich ab Ende März möglich. Das elektronische Antragverfahren erfolgt über das SAB Nutzerportal. Dort müssen Sie sich zunächst einmal registrieren und füllen dann Ihren Antrag online aus.
- Sachsen-Anhalt: Erste Informationen unter "erste Infos Corona-Soforthilfe Sachsen-Anhalt". Ab Montag, 30. März 2020, können Anträge bei der Investitionsbank gestellt werden. Über folgenden Link können Sie sich für den "Newsletter Investionsbank Sachsen-Anhalt" anmelden, um benachrichtigt zu werden, sobald die Antragstellung möglich ist.
- Schleswig-Holstein: Ausführliche Informationen unter "Informationen Corona-Soforthilfe SH". Den Antrag können Sie sich unter "Antrag Soforthilfe Schleswig-Holstein" herunterladen bzw. online ausfüllen.
- Thüringen: Ausführliche Informationen unter "Informationen Corona-Soforthilfe Thüringen". Den Antrag können Sie sich unter "Antrag Soforthilfe Thüringen" herunterladen.
Wir hoffen, diese Informationen sind für Sie hilfreich und wir kommen alle einigermaßen gut über die Zeit.