14.12.2020
Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen (verbesserte Überbrückungshilfe III)
Sehr geehrtes Mitglied,
hiermit leiten wir Ihnen die Informationen des BMF (Bundesministerium der Finanzen) und des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) zur Überbrückungshilfe vom 12.12.2020 zur Kenntnisnahme weiter. Die Antragstellung muss über Ihren Steuerberater erfolgen.