07.06.2019

Umtausch des Führerscheins

Sehr geehrte Mitglieder,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass seit dem 01.01.2019 neue Ablauffristen für Führerscheine gültig sind. Dazu müssen Sie vor Ablauf der Frist den Umtausch persönlich bei der zuständigen Führerscheinbehörde beantragen. Die voraussichtlichen Kosten betragen 25 Euro. Sollten Sie die Frist überschreiten, kommt ein Verwarnungsgeld von 10 Euro dazu. Nach Umtausch gilt der neue Führerschein 15 Jahre. Personen, die vor 1953 geboren sind, werden vom Umtausch ausgenommen. Für alle anderen gelten die nachfolgenden Übersichten:

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (graue oder rosa Führerscheine), werden nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers befristet:

geboren

Fristablauf

Vor 1953

19.01.2033

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025


Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Plastikführerscheine in Scheckformat), werden nach Ausstellungsjahr befristet:

ausgestellt

Fristablauf

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

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